Digitale Baurechtsverfahren

Baurechtliche Verfahren sind jetzt digital: Die Stadt Zell am Harmersbach arbeitet seit dem 01.01.2025 mit ViBa BW.

Über Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW)

Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ ist seit 01.01.2025 die digitale Kommunikationsplattform zwischen Bauherren, Planverfassern und der Baurechtsbehörde Zell am Harmersbach sein. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung werden alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Damit erfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung von Baurechtsverfahren des Landes Baden-Württemberg.
 
Sollten Planverfasser oder Bauherren konkrete Fragen zur Antragstellung haben, dürfen sie sich gerne an Frau Nevin Wiegert, wiegert@zell.de, Tel. 07835/6369-415 oder Herrn Johannes Fischer, johannes.fischer@zell.de, Tel. 07835/6369-416 wenden.
 
Hier geht es zu den Digitalen Baurechtsverfahren:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/zell-harmersbach/
 
Zuständig ist die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Zell am Harmersbach für alle Baurechtsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Biberach, Nodrach, Oberharmersbach und Zell am Harmersbach.
 
Wenn Sie ViBa BW nutzen, benötigen Sie als Bauherr eine BundID und als Planverfasser ein Unternehmenskonto. Die Zugangsdaten dazu werden per Post versandt. Deshalb empfehlen wir, dass Sie für den ersten Antrag ausreichend Zeit einplanen (ca. 14 Tage, siehe auch unter „Zugangsdaten“).
 
Papieranträge sowie Anträge per E-Mail werden nicht mehr akzeptiert.