Leistungen, die über ViBa-BW abgerufen werden können
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von der Veränderungssperre
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW
Nutzungsänderungen, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen (zusätzliches Antragsformular erforderlich, siehe Formulare Bauwesen) und Werbeanlagen (zusätzliches Antragsformular/Baubeschreibung erforderlich, siehe Formulare Bauwesen) können Sie unter "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.
Hier geht es zu den Digitalen Baurechtsverfahren:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/zell-harmersbach/