Leistungen, die über ViBa-BW abgerufen werden können

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen 
  • Ausnahme von der Veränderungssperre 
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW 
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW 
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO 
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW 

Nutzungsänderungen, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen (zusätzliches Antragsformular erforderlich, siehe Formulare Bauwesen) und Werbeanlagen (zusätzliches Antragsformular/Baubeschreibung erforderlich, siehe Formulare Bauwesen) können Sie unter "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Hier geht es zu den Digitalen Baurechtsverfahren:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/zell-harmersbach/