Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemarkung Zell am Harmersbach mit allen Stadtteilen

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches haben die Gemeinden bzw. die zuständigen Gutachterausschüsse aufgrund der
Kaufpreissammlung für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschied-
lichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland zu
ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Der zuständige gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal hat zum Stichtag 01.01.2025 die Bodenrichtwerte neu festgestellt.

Diese werden digital in "BORIS BW" veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Eine Tabelle wird nicht mehr geführt.

Bodenrichtwertkarte BORIS BW