Grundsteuerreform

Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
 
das Landesgrundsteuergesetz reformiert die Grundsteuer zum 01.0.1.2025 neu. Hierfür laufen die Vorarbeiten schon jetzt.
 
Zum Stichtag 01.01.2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgesetzt, dies wird „Feststellungserklärung“ genannt.
Für diese Feststellungserklärung müssen Grundstückseigentümer/Innen eine Steuererklärung in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 abgeben. Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt online über das Elster-Portal (www.elster.de).
 
Folgende Angaben sind erforderlich:

  • das Aktenzeichen
  • die Größe der Grundstücksfläche
  • der Bodenrichtwert und
  • die Angaben zur Nutzungsart.

Die Bodenrichtwerte werden zum 01.07.2022 auf unserer Homepage (hier klicken) und unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht.
 
Weitere, detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf unserer Homepage hier klicken, der landesweiten Informationsseite www.grundsteuer-bw.de und unter „Grundsteuerhinweise des Finanzministeriums“.
 
Ihre Stadtverwaltung Zell am Harmersbach

Informationen:
Broschüre Grundsteuerreform (310 KB)
Beilage zum Grundsteuerjahresbescheid vom 21.01.2022 (83 KB)