Haushaltplan und Jahresabschluss

Haushaltsplan

Die Stadt Zell hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung ist die Ermächtigung für die Umsetzung des Haushaltsplanes. Hier werden die wichtigsten Daten des Haushaltsplanes zusammengefasst.

Für Fragen zum Haushaltsplan steht Ihnen der Fachbeamte für das Finanzwesen der Stadt Zell am Harmersbach, Thomas Seeger, gern zur Verfügung (Tel. 07835/6369-301, E-Mail: seeger@zell.de).

Jahresabschluss

Gem. § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.

Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach Satz 1 eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Der Gemeinderat der Stadt Zell hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 festgestellt:

Jahresabschluss Stadt Zell am Harmersbach

Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung

Jahresabschluss Verwaltungsgemeinschaft