An Vollmacht denken!
Bereiten Sie entsprechende Vollmachten vor, falls der Entwurfsverfassende oder ein anderer Vertreter den Bauantrag einreicht (gilt auch für Bauherrengemeinschaften!).
Falls ein Vertreter, z.B. der Entwurfsverfasser oder ein sonstiger Vertreter, den Bauantrag auf ViBa einreicht, wird eine Vollmacht zur Durchführung des Verfahrens inklusive Zustellungsbevollmächtigung benötigt. Dasselbe gilt für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter zu bestellen haben.
Webbrowser aktuell?
Einige Funktionalitäten in ViBa-BW setzen eine aktuelle Browser-Version voraus.
Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser