Beantragung Polizeiliches Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) dient als Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Wie lange Straftaten im Bundesamt für Justiz zentral gespeichert werden, ist je nach Schwere gesetzlich geregelt – mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.

  • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N)
    Dieses Zeugnis wird direkt an die Meldeadresse geschickt.
  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
    Dieses Zeugnis wird direkt an die entsprechenden Behörden verschickt. Eine vorher festgelegte Einsichtnahme kann beim Amtsgericht vorgenommen werden.
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Zell am Harmersbach

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Vorsprache und Identitätsnachweis durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Zusätzlich beim Führungszeugnis für Behörden
    genaue Anschrift und Verwendungszweck und gegebenenfalls Aktenzeichen
  • Zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis
    schriftliche Aufforderung der Stelle, bei der das erweiterte Führungszeugnis benötigt wird

Antragstellung

  • Persönlich
    Im Bürgerbüro der Stadt Zell am Harmersbach oder bei der Ortsverwaltung Unterharmersbach, keine Vertretung durch bevollmächtigte Person, bei Minderjährigen kann auch die gesetzliche Vertretungsperson den Antrag stellen.
  • Online
    Kann das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Zum Onlineantrag

Gebühr
13€ (bar oder EC-Zahlung mit PIN möglich)

Gebührenbefreiung

  • Wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden)
  • Führungszeugnis für ein Freiwilliges Soziales Jahr (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden)

Bearbeitungszeit
Zusendung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn im Regelfall innerhalb von 14 Tagen (ohne Gewähr)
 
Bitte beachten:
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, stellen den Antrag direkt beim
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

Bitte bringen Sie mit: 

  • Nachweis der Identität z.B. durch gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Vertretungsvollmacht, wenn Antrag als gesetzlicher Vertreter gestellt wird
  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters
  • Angabe der Behörde mit Anschrift, sowie die Geschäftsnummer oder den Verwendungszweck