Kurtaxe in Zell am Harmersbach
Warum zahlen Sie als Tourist bzw. gemeldeter Gast in Zell am Harmersbach Kurtaxe?
Die Stadt Zell am Harmersbach erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes, für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen, eine Kurtaxe.
Das gesamte Stadtgebiet Zell am Harmersbach mit den Ortsteilen Unterentersbach, Oberentersbach und Unterharmersbach umfasst eine Kurzone. Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in Zell bzw. einer dieser Gemeinden aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt bzw. Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten ist.
Was kostet die Kurtaxe?
Die Kurtaxe beträgt je Person und Übernachtung:
Ermäßigungen bzw. Ausnahmen
- Kinder bis 6 Jahre sind von der Kurtaxe befreit
- Schwerbehinderte ab 80 % und deren Begleitperson (mit Merkzeichen "B") bezahlen jeweils nur 50 %
Die Kurtaxe ist direkt beim Vermieter zu entrichten.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Tourist-Information Zell am Harmersbach
Hauptstraße 19
77736 Zell am Harmersbach
Tel.: 07835 6369-240
E-Mail: tourist-info@zell.de