Transportkostenbeihilfe
Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tier im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises (Gebietskulisse) für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.
Der Antrag auf Transportkosten ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
Allgemeine Richtlinien für Landwirtschaftliche Erhebungen (563 KB)
Merkblatt zu den De-minimis Beihilfen (703 KB)
Verordnung De-minimis Beihilfen im Agrarsektor (663 KB)
Antrag Transportkosten (657 KB)