Verfahrensbeschreibungen
Negativbescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Verlängerung einiger Reisepässe (z.B. kasachisch) verlangen die dortigen Behörden den Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden ist.
Zuständige Stelle
Landratsamt Ortenaukreis, Ausländerbehörde
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Verfahrensablauf
Bitte schicken Sie das Antragsformular mit den geforderten Unterlagen (Kopien) per Post an die Einbürgerungsbehörde. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin beim Konsulat, da die Bescheinigung nicht älter als 30 Tage sein darf. Die Bescheinigung wird zusammen mit dem Gebührenbescheid in Höhe von derzeit 51,00 EUR per Post an Sie versandt.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Reisepasses
- aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde (keine alte Anmeldebestätigung)
- Kopie der Geburtsurkunde in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung
- Kopie der Heiratsurkunde in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung – sofern zutreffend
- Termin beim Konsulat
Kosten
51,00 €
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
Zuständige Stelle
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt
Vertiefende Informationen
Vorab unbedingt Termin mit dem Konsulat vereinbaren.
Rechtsgrundlage
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Freigabevermerk
-