Wahlscheinantrag
Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 09.06.2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Zum Wahlscheinantrag
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@zell.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.
Bei sonstige Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Zell am Harmersbach Tel.: 07835 6369-221 oder per E-Mail an buergerbuero@zell.de.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung nur bis Donnerstag, 06.06.2024 um 12 Uhr möglich ist.