Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Anlagenemissionen - Prüfung und Beratung

Die Qualität der Luft wird durch die Emissionen von Schadstoffen gemindert, hierzu gehören Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe und Gerüche. Sie beeinträchtigen unsere Gesundheit und mindern Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Luftverunreinigungen schädigen darüber hinaus den Wald und führen zu Verunreinigung und Versäuerung von Böden und Gewässern. Auch Kulturgüter und Gebäude werden von den Schadstoffen aus der Luft in Mitleidenschaft gezogen.

Hauptverursacher sind neben dem Verkehr

  • die genehmigungsbedürftigen Anlagen - dies sind Anlagen, die bestimmte Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen erreichen oder überschreiten, vorwiegend Anlagen der Industrie und
  • die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen - hierbei handelt es sich vor allem um Feuerungsanlagen in Haushalten, kleinen Gewerbebetrieben und kommunalen Einrichtungen sowie kleingewerbliche Anlagen wie Tankstellen, chemische Reinigungs- und Textilausrüstungsanlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Lackierereien, Druckereien, Räucher- und Röstanlagen, Anlagen zur Holzbe- und -verarbeitung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen grundsätzlich so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen ausgehenden Schadstoffemissionen keine schädlichen Umweltauswirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorrufen können.
Die Anforderungen an den Anlagenbetreiber zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind in verschiedenen Rechtsnormen beschrieben. Ein maßgebliches Regelwerk ist hierbei die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft -TA Luft-. Im Rahmen der - seit Oktober 2002 geltenden - Novellierung der TA Luft wurden die Grenzwerte für die luftverunreinigenden Stoffe deutlich verschärft.

Verfahrensablauf

Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht als technische Fach- und Genehmigungsbehörde berät den Betreiber und beaufsichtigt diese Anlagen. Es werden emissionsbegrenzende, d.h. emissionsreduzierende Maßnahmen nach dem Stand der Technik gefordert. Für die unterschiedlichen Schadstoffe sowie für spezielle Anlagentypen werden in der Genehmigung spezifische Grenzwerte festgeschrieben und deren Einhaltung kontrolliert. Die Verfahren zur Ermittlung von Emissionen und die Anforderungen an die Ableitung von Abgasen werden ebenfalls definiert. Die Überwachung erfolgt durch regelmäßige Kontrollen und die Prüfung der von einer anerkannten Messstelle ermittelten Emissionswerte.

Erforderliche Unterlagen

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