Verfahrensbeschreibungen
Anlagenemissionen - Prüfung und Beratung
Die Qualität der Luft wird durch die Emissionen von Schadstoffen gemindert, hierzu gehören Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe und Gerüche. Sie beeinträchtigen unsere Gesundheit und mindern Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Luftverunreinigungen schädigen darüber hinaus den Wald und führen zu Verunreinigung und Versäuerung von Böden und Gewässern. Auch Kulturgüter und Gebäude werden von den Schadstoffen aus der Luft in Mitleidenschaft gezogen.
Hauptverursacher sind neben dem Verkehr
- die genehmigungsbedürftigen Anlagen - dies sind Anlagen, die bestimmte Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen erreichen oder überschreiten, vorwiegend Anlagen der Industrie und
- die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen - hierbei handelt es sich vor allem um Feuerungsanlagen in Haushalten, kleinen Gewerbebetrieben und kommunalen Einrichtungen sowie kleingewerbliche Anlagen wie Tankstellen, chemische Reinigungs- und Textilausrüstungsanlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Lackierereien, Druckereien, Räucher- und Röstanlagen, Anlagen zur Holzbe- und -verarbeitung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Anlagen müssen grundsätzlich so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen ausgehenden Schadstoffemissionen keine schädlichen Umweltauswirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorrufen können.
Die Anforderungen an den Anlagenbetreiber zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind in verschiedenen Rechtsnormen beschrieben. Ein maßgebliches Regelwerk ist hierbei die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft -TA Luft-. Im Rahmen der - seit Oktober 2002 geltenden - Novellierung der TA Luft wurden die Grenzwerte für die luftverunreinigenden Stoffe deutlich verschärft.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
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