Verfahrensbeschreibungen
Gesundheit und Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen - Beratung
Kinder verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in Kindergärten und Schulen. Gruppen und Klassen ermöglichen nicht nur gemeinsames Spielen und Lernen, sondern ebenfalls die Stärkung der sozialen Kompetenzen. Ein gesundes Umfeld und das Wissen um Präventions-und Hygienemaßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen sind, neben der Pädagogik, wichtige Grundvoraussetzungen, damit Kinder diese Zeit fröhlich und sorgenfrei erleben können.
Unser Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Wir beraten Leiter/-innen der Einrichtungen, sowie Betroffene und deren Eltern. Ferner koordinieren wir Maßnahmen zwischen Gemeinschaftseinrichtungen, behandelndem Arzt/Ärztin und Betroffenen.
Wir freuen uns Ihnen einen Informationsordner vorstellen zu können, der Gemeinschaftseinrichtungen hilft, vielfältige Fragen rund um die Themen Gesundheit und Hygiene zu beantworten. Diesen ("Gesundheit und Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen - Informationsordner") und weitere hilfreiche Materialien, finden Sie unter der Rubrik "Onlineantrag und Formulare".
Onlineantrag und Formulare
- Belehrung § 34 IfSG deutsch
- Belehrung § 34 IfSG englisch
- Belehrung § 34 IfSG französisch
- Belehrung § 34 IfSG griechisch
- Belehrung § 34 IfSG italienisch
- Belehrung § 34 IfSG kroatisch
- Belehrung § 34 IfSG portugiesisch
- Belehrung § 34 IfSG russisch
- Belehrung § 34 IfSG spanisch
- Belehrung § 34 IfSG türkisch
- Gesundheit und Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen - Informationsordner
- Läuse-Elternbrief des Gesundheitsamtes
- Läuse-Prospekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Rechtsgrundlage
Grundlagen bilden:
- das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- die Wiederzulassungsrichtlinien in Gemeinschaftseinrichtungen (Merkblatt für Ärzte)
- das Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG)