Verfahrensbeschreibungen
Hygiene und Gesundheitsschutz - Beratung
Wir überwachen öffentliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene und bekämpfen Infektionsgefahren.
Solche Einrichtungen sind z. B.
- Krankenhäuser
- Reha-Kliniken
- Pflegeheime
- Arztpraxen/Zahnarztpraxen
- Schulen
- Kindergärten
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Tattoo- und Piercingstudios
- Fuß- und Nagelpflegestudios
Wenn Ihnen hygienische Mängel in einer Einrichtung auffallen, schlagen wir Ihnen vor, dass Sie sich direkt mit der Einrichtung in Verbindung setzen. Sollten Sie hiermit keinen Erfolg haben, teilen Sie uns die Missstände bitte schriftlich mit. Wir werden dann die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Wenn Ihnen hygienische Mängel in einer Einrichtung auffallen, schlagen wir Ihnen vor, dass Sie sich direkt mit der Einrichtung in Verbindung setzen.
Sollten Sie hiermit keinen Erfolg haben, teilen Sie uns die Missstände bitte schriftlich mit. Wir werden dann die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Erforderliche Unterlagen
Keine.