Verfahrensbeschreibungen
Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen
Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.
Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:
- Markterkundungs- und Fachinformationsreisen
Diese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten- Firmenbesuche,
- Projektbesichtigungen und
- branchenindividuelle Gespräche.
- Kontakt- und Kooperationsbörsen
Diese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen Unternehmen ermöglichen. - Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
Diese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:- Fachbesucherakquisition
- Betreuung
- zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
- Baden-Württemberg Foren
Diese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen. - Firmenpräsentationen mit Kontaktgesprächen
Diese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.
Die Förderung erfolgt in Form
- verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
- aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
- Dienstleistungen vor Ort sowie
- der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.
Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.
Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.
Zuständige Stelle
Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.