Verfahrensbeschreibungen
Vorfälle im Bereich des Tierschutzes anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die für den Tierschutz zuständige Behörde ist zur Kontrolle von Tierhaltungen bzw. zur Anordnung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Verstöße befugt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- die Polizei oder
- das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
02.04.2024 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung