BWW
Regierungspräsidium Tübingen
Beschreibung
Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
- Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse;
- Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau;
- Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen;
- Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen.
Das RP trifft auch die Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP führt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk) sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden, Straßenbauämter, Gewerbeaufsichtsämter sowie Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur. Widerspruchsbehörde ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich und im Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, Bauleitplanung und in der Landwirtschaft.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gewahrt werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachangestellte, Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendare.
Parkplatz
Besucherparkplatz einschließlich Behindertenparkplätze beim Haus
Anfahrtsbeschreibung
siehe Anfahrtskizze
Kontakt
Zuständigkeit
Regierungsbezirk Tübingen
Leistungen
- Änderungen bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern melden
- Anerkennung eines ausländischen Lehrerdiploms beantragen
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen
- Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen
- Sachkundige Person nach § 14 Arzneimittelgesetz anzeigen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen
- Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Abrechnung beantragen
- WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Anzeige
- Arzeimitteleinfuhr - Antragsformulare
- Ausfuhr von Arzneimitteln
- Formular zur Bewertung und Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen (PDF)
- Sachkundige Person und Informationsbeauftragte AMG