Verfahrensbeschreibungen
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Die Kinder können im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden.
Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.
Als Fachberatung berät sie außerdem Eltern und interessierte Tagespflegepersonen rund um die Kindertagespflege.
Den Kontakt zu dem für Sie zuständigen freien Träger der Kindertagespflege und weitere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Besondere Merkmale und Qualitätsaspekte der Kindertagespflege:
1. Kleine, überschaubare Gruppe von maximal fünf Kindern
2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
3. Individuelle Betreuung
4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
5. Möglichkeit für flexible Betreuungszeiten
6. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
7. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
8. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
9. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Jugendamt erfolgt oder bereits erfolgt ist, haben Sie gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Bei Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung.
Zuständige Stelle
Folgende Träger führen im Ortenaukreis die Beratung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen durch oder unterstützen Eltern, Mütter, Väter und Sorgeberechtigte bei der Suche nach einem geeigneten Tagespflegeplatz für ihr Kind:
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für angehende Tagespflegepersonen
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGTB VIII, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Voraussetzungen
- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet und zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Nähere Informationen zu weiteren Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de oder bei den Kontaktadressen.
Verfahrensablauf
Tageseltern:
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Eltern, Mütter, Väter und Sorgeberechtigte:
Nähere Informationen zur Betreuung in Kindertagespflege und Unterstützung auf der Suche nach einem Betreuungsplatz erhalten Sie
unter www.familie-ortenau.de.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Kosten
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Hinweise
Keine.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
04.04.2024 Jugendamt