ELSTER-Zertifikat aktuell?

Falls sich in den vergangenen Monaten Ihre Adresse geändert hat, überprüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem ELSTER-Konto hinterlegt sind. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie die Daten ändern lassen. Als Privatpersonen können Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, als Unternehmen an das Finanzamt. Sie sollten auch hier entsprechend Zeit einplanen, da die Änderung ggf. mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in Ihrem ELSTER-Konto stets aktuell halten.
In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.

Wer reicht den Bauantrag ein?

Durch den Online-Dienst ViBa BW ist es möglich, dass an einem Bauantrag Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren können, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.
 
Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich. Die Nutzenden, die den Bauantrag über ViBa-BW „einreichen“ – also diese Funktion auslösen – sind bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner*innen der Baurechtsbehörde.
 
Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesen Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital einreicht, sondern der Bauherr oder die Bauherrin